Terminvergabe / Organisatorisches
Um ergotherapeutische Behandlung zu erhalten, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung Ihres behandelnden Arztes.
Die Therapiekosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes, sowie 10 € Rezeptgebühr pro
Verordnung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Als Privatpatient benötigen Sie ein Privatrezept.
Die Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt.
Daher werden Termine ausschließlich telefonisch vereinbart.
Nach einem ausführlichen Erstgespräch findet die Behandlungsplanung und die gemeinsame Formulierung der Therapieziele statt.