Eine Behandlungsindikation besteht für alle Menschen, die in ihrer Handlungsfähig- oder Selbstständigkeit eingeschränkt oder bedroht sind.
Dies können Erwachsene sein mit
* neurologischen Störungen (z.B. Apoplex, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson)
Lähmungen, Sensibilitätsstörungen, Kraftminderung, Gangunsicherheit,
Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Koordinationsschwierigkeiten,
Einschränkungen der Feinmotorik
* angeborenen körperlichen oder geistigen Einschränkungen (z.B. Amelie)
Schmerzen aufgrund langjähriger Kompensationsstrategien,
Bewegungseinschränkungen und Kontrakturen, Einschränkungen der
Selbstständigkeit in allen Lebensbereichen
* erworbenen Bewegungseinschränkungen (z.B. Frakturen,Sehnenverletzungen)
* rheumatischen Erkrankungen und orthopädischem Verschleiß
z. B. Polyarthritis und Arthrose
Bewegungseinschränkungen, Schmerz, Funktionseinschränkungen,
Kraftminderung
* Einschränkungen im kognitiven Bereich (z.B. Demenz)
Aufmerksamkeit, Reaktion, Merkfähigkeit, Gedächtnis, Planen und
Problemlösen, Abstraktionsfähigkeit
oder Kinder mit
* Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen- oder verzögerungen
z.B. verspätete Entwicklung der Meilensteine ohne Grunderkrankung
* körperlicher oder geistiger Behinderung
z.B. Down Syndrom, infantile Cerebralparese
* Einschränkungen in Grob- und Feinmotorik
unsicheres Gleichgewicht, ungeschicktes, vorsichtiges oder waghalsiges
Bewegungsverhalten, häufige Stürze, Verweigerung oder
Vermeidungsverhalten beim Malen und Basteln
* Schulschwierigkeiten
niedrige Aufmerksamkeitsleistung, undifferenziertes Schriftbild,
langsames Arbeitstempo, unsichere Arbeitsplanung
* Wahrnehmungsstörungen- besonderheiten
z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum-Störung
Rückzug, Überreizung, motorische Unruhe, reduzierte Selbstwirksamkeit
* Lernstörungen oder -behinderungen (z.B. LRS, Dyskalkulie)
Probleme beim Erlernen der Kulturtechniken
* visuellen Wahrnehmungsstörungen
Verdrehen von Zahlen und Buchstaben, Schwierigkeiten mit räumlichen
Bezügen, Probleme beim Konstruieren nach Plan
Für die ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung Ihres behandelnden Arztes.
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